Eine geklaute Europa-Saison für ein eingestelltes Verfahren

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11. Juli 2019 Kommentare deaktiviert für Willkürliche Stadionverbote vermeiden! Kölsche Klüngel

Willkürliche Stadionverbote vermeiden!

Im April 2017 spielte der 1. FC Köln gegen Hoffenheim. Dass sich danach weder die Staatsanwaltschaft, noch die Kölner Polizei oder auch die Stadionverbotskommission des 1. FC Köln mit Ruhm bekleckern würden, konnte zu diesem Zeitpunkt keiner der Beteiligten erahnen.

Rückblick
Bei dem Spiel sollen sich Fans vermummt haben, um anschließend einen Doppelhalter mit vermeintlich beleidigendem Inhalt gegen Dietmar Hopp zu zeigen. Dieser erstattete danach Anzeige wegen Beleidigung. Nach dem Spiel gelang es der Kölner Polizei eine Schwenkfahne der Wilden Horde sicherzustellen (wir berichteten hier!)

Die Staatsanwaltschaft scheiterte in zwei Instanzen, eine richterliche Bestätigung der Beschlagnahme herbeiführen zu können. Die Schwenkfahne musste an die Wilde Horde zurückgegeben werden.

Parallel dazu wurden schnell zwei FC-Fans von den szenekundigen Beamten angeblich identifiziert, woraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wurde. Die Stadionverbotskommission verhängte daraufhin gegen die beiden Fans, ohne vorangegangene Verurteilung und ohne Beachtung der Unschuldsvermutung, ein bundesweites Stadionverbot von anderthalb Jahren. Und sie nahmen auch hier billigend in Kauf, dass die beiden Fans die erste Europa-Saison nach zwei Jahrzehnten in Müngersdorf verpassten.

Heute 
Letzte Woche, zwei Jahre nach dem Vorfall, standen die beiden FC-Fans vor Gericht. In der Verhandlung hegte selbst die Staatsanwaltschaft Zweifel daran, dass die Angeklagten auf dem Video zu erkennen seien und plädierte auf Freispruch. Die Verteidiger schlossen sich dem selbstverständlich an und so verließen die beiden Angeklagten als Unschuldige den Gerichtssaal. Die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last.

Fazit
Schon wieder konnten zwei Unschuldige durch Aussprache einer individuellen Verurteilung der Stadionverbotskommission, ohne vorangegangene rechtsstaatliche Überprüfung, den Auftritt des 1. FC Köln auf internationaler Bühne nicht miterleben! Ihnen wurde unrechtmäßig eine anderthalb jährige Strafe auferlegt. Ein fader Beigeschmack bleibt somit nicht nur bei dem Vorgehen der Ermittlungsbehörden, sondern auch bei einem beleidigten Mäzen, der den deutschen Staatsapparat anscheinend für seine persönlichen Zwecke instrumentalisiert!

Wir als Kölsche Klüngel fordern weiterhin dazu auf, ein Stadionverbot – wenn überhaupt – erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung auszusprechen, damit sich solche Fälle zukünftig nicht mehr wiederholen!