Am 26. Spieltag der vergangen Saison spielte unser FC gegen Werder Bremen im Müngersdorfer Stadion. Bei der Anreise wurden jedoch circa 25 FC-Fans von Polizeikräften festgesetzt und kontrolliert. Die Beamten hatten es dabei auf die mitgeführten Mobiltelefone und die dazugehörigen IMEI-Nummern (Nähere Infos findet ihr unten) abgesehen. Unter Protest der Kölner Fans wurden diese Nummern festgestellt. Mit Hilfe des Kölsche Klüngel und Fananwalt Tobias Westkamp wehrte sich ein Betroffener im Nachgang juristisch gegen dieses Vorgehen.
So landete das polizeiliche Vorgehen beim Amtsgericht Köln. Während des Verfahrens äußerte sich die zuständige Polizeiinspektion 3 erst nach mehrmaliger Aufforderungen durch das Gericht. In der nach fünf Monaten erfolgten Stellungnahme konnte die Polizei in keiner Weise dem Gericht erklären, wieso die IMEI-Nummern von Mobiltelefonen für den polizeilichen Auftrag der Gefahrenabwehr relevant wäre.
In der polizeilichen Stellungnahme wurde wieder mit einer angeblich verabredeten Auseinandersetzung argumentiert. Tragfähige Hinweise blieb die Staatsmacht schuldig. Auch konnte das Gericht nicht erkennen wie mit der Feststellung von IMEI-Nummern eine Auseinandersetzung verhindert werden könnte.
Die zuständige Richterin kam folglich bei der Bewertung des Sachverhaltes zu einem eindeutigen Urteil und erklärte das polizeiliche Vorgehen für klar rechtswidrig!
Dies ist ein Grund mehr auch künftig polizeiliche Handlungen und Berichte kritisch zu hinterfragen und im Zweifel gerichtlich überprüfen zu lassen. Nur so kann das Fehlverhalten der Staatsmacht nachgewiesen und einer größeren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden!
Falls ihr mehr zu unserer Arbeit und eure Rechte erfahren möchtet, könnt ihr gerne zu unserer Info-Veranstaltung am Freitag in den Räumen des sozialpädagogischen Fanprojekts (Gereonswall 112) kommen. Los geht es um 19:30 Uhr.
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Was ist die IMEI-Nummer?
IMEI ist eine Abkürzung und steht für „International Mobile Station Equipment Identity“. Sie dient zur eindeutigen Identifizierungen von GSM- oder UMTS-fähigen Geräten (Mobiltelefonen), da diese Nummer einmalig vergeben ist und sich in der Regel nicht ändern lässt. Da die Nummer vom Mobiltelefon an den Netzanbieter übermittelt wird, ist es möglich eine Ortung und eindeutige Zuordnung des Mobiltelefons vorzunehmen.