Am 31. März 2018 nutzten viele FC-Fans den Stadionbesuch in Sinsheim, um ihre Mannschaft lautstark zu unterstützen und zugleich ihren Unmut über die dortigen Verhältnisse zum Ausdruck zu bringen.
Dietmar Hopp dient in diesem Kontext für viele Fans als polarisierendes Beispiel sportlicher Käuflichkeit. Als eine Person, der es gelungen ist die 50+1 Regelung auf geschickte Art und Weise auszuhebeln, sodass neue Fußballvereine ausschließlich auf Grundlage wirtschaftlicher Faktoren kreiert werden können.
Um dieses durchaus schwierige Verhältnis jeglicher Fanszenen mit dem Konstrukt der Turn- und Sportgemeinschaft Hoffenheim 1899 e. V. kritisch abzubilden, nutzen Fans bekannte Stilmittel wie die optische und akustische Unterstützung innerhalb des Stadions. Hierbei gilt das Augenmerk insbesondere dem Gesang: „Dietmar Hopp, du … !“, mittels dessen die bereits vorab benannte sportliche Käuflichkeit im Sinne einer Analogie gekennzeichnet werden soll.
In Zusammenhang mit der Bundesligapartie zwischen der TSG Hoffenheim und dem 1. FC Köln am 31. März 2018 wurden insgesamt 21 Ermittlungsverfahren gegen verschiedene Kölner Fußballfans eingeleitet. Dies geschieht gemäß §185 StGB Beleidigung zum Nachteil von Herrn Dietmar Hopp.
Da zum aktuellen Zeitpunkt die Ermittlungsverfahren zum Teil abgeschlossen sind, sehen wir uns als Kölner Fanhilfe in der Verantwortung dies zu kommentieren:
Zunächst erscheint es uns wichtig auf fankulturelle Stilmittel im Sinne der Kunstfreiheit zu verweisen. Fans nutzen akustische Ausrufe, um Unzufriedenheit gegenüber finanziellen Investorenmodellen zu äußern. Zwar dient Herr Dietmar Hopp in diesem Prozess als entscheidender Funktionär und zugleich als polarisierende Personifizierung solcher Konstrukte, jedoch richtet sich diese durchaus provokante Kritik in erster Linie gegen derartige Entwicklungen und nicht gegen Herrn Hopp als private Person. Vielmehr muss sich Dietmar Hopp in seiner Funktion als Person des öffentlichen Lebens bewusst sein, dass Kritik auch provokant und subversiv ausfallen kann bzw. wird.
Weiterführend erachten wir die Vorgehensweise von Herrn Dietmar Hopp als nicht hinnehmbar. Sie erscheint in keinster Weise deeskalativ, vielmehr verschärft sie diesen Konflikt und führt den Trend hin zu repressiven Maßnahmen gegen Fußballfans fort. Im Hinblick darauf verweisen wir auf ProFans, die sich im Deutschlandfunk folgendermaßen äußerten: „Herr Hopp hat mit seiner finanziellen Intervention die Käuflichkeit sportlichen Erfolgs demonstriert. Das wird der breiten Masse von Fans, die ihr Herzblut den ideellen Werten des Sports verschrieben haben, auch weiterhin ein gehöriger Dorn im Auge sein. Herr Hopp mag sich in Sinsheim feiern lassen, er wird aber auch künftig damit leben müssen, dass nicht nur 21 Kölner Fans, sondern vielmehr hunderttausende Sportfreunde in seiner Person Unfairness, Unsportlichkeit und Demokratiefeindlichkeit verkörpert sehen werden.“
Die Tatsache, dass es sich bei diesen Ermittlungsverfahren um keine Einzelfälle handelt, sondern vielmehr um eine Fortführung repressiver Maßnahmen entgegen fankultureller Kunstfreiheit, bereitet uns überaus große Sorgen.
Provokante Kritik mittels machtvoller Instrumente auf verschiedenen Ebenen zu stigmatisieren und letztlich einzuschränken, ist für uns inakzeptabel. Als notwendige Konsequenz dessen sehen wir Fan-Projekte und Fußballvereine in der Verantwortung diesen Diskurs gemeinsam mit Fans und Betroffenen zu gestalten, um Fanszenen langfristig zu stärken.