Im Dezember 2018 hat die NRW Landesregierung das neue Polizeigesetz, mit weitreichenden neuen Befugnissen für die Beamten, durch den Düsseldorfer Landtag gebracht. Auch wenn es in den letzten Monaten ruhiger um das Thema geworden ist wollen wir, die Fanhilfen aus Köln und Dortmund, euch weiterhin mit Informationen rund um das Polizeigesetz versorgen. Wir werden deshalb im Rahmen der kommenden Spiele des 1. FC Köln und von Borussia Dortmund immer wieder kurze Texte hochladen, in denen wir noch einmal gezielt auf die wichtigsten Änderungen des Polizeigesetzes und ihre (möglichen) Folgen eingehen wollen. Den Anfang macht heute das Thema Taser.
Seit vergangenen Dezember dürfen Polizisten in Nordrhein-Westfalen gemäß §58 Abs.4 Polizeigesetz NRW (PolG NRW) Elektro-Taser (formal: Distanzimpulsgeräte) als Waffe einsetzen. Wir lehnen den Einsatz von Tasern durch Polizeibeamte als Fanhilfen in Gänze ab. Warum das so ist? Wir haben einige Gründe im Folgenden für euch beispielhaft aufgeschrieben:
An erster Stelle sind gesundheitliche Bedenken zu nennen. Amnesty International regte im Vorfeld der Verabschiedung des neuen PoIG an, dass der Einsatz von Tasern gegen Menschen mit Herzerkrankungen, mit Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems oder gegen Menschen, die Alkohol oder Drogen zu sich genommen haben, gravierende gesundheitliche Konsequenzen haben und sogar mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zum Tode führen kann.[1]
Das diese erheblichen Risiken für die Gesundheit, der von einem Tasereinsatz Betroffenen Fakt sind, zeigen drei mögliche Anwendungsfälle des Tasers aus der jüngeren Vergangenheit, in denen die Anwendung des Tasers als mögliche Todesursache in Betracht kommen. Ob der Einsatz ursächlich für den Todeseintritt war, konnte bisher nicht abschließend festgestellt werden, jedoch sollte bereits allein der Umstand, dass der Einsatz dieser Waffe als etwaige Todesursache in Betracht kommt, Warnung genug sein und verdeutlichen, weshalb Elektro- Taser nicht zum Repertoire der Polizei gehören sollten. Wenn nicht einmal wissenschaftliche Erkenntnisse die Folgen eines Taser- Einsatzes abschätzen können, können dies Polizeibeamte in Konfliktsituationen erst recht nicht.
Darüber hinaus gibt es für den Einsatz des Tasers, trotz seines erheblichen Risikos für die Gesundheit für einen Betroffenen, nicht annähernd so restriktive Regelungen wie für die Anwendung der Schusswaffe. Vielmehr steht der Taser auf einer Ebene mit Schlagstock und Pfefferspray und kann durch die Beamten, mit einer deutlich geringeren Hemmschwelle als etwa die Schusswaffe, eingesetzt werden.
Es zeigt sich also, dass das Ausmaß des Einsatzes von Tasern nicht abgeschätzt werden kann und diese Ungewissheit im Zweifel auch jeden Bürger in Konfliktsituationen treffen kann. Jeder, der schon mal im Rahmen von Fußballspielen, polizeilichen Maßnahmen ausgesetzt war, kann bestätigen, wie wahllos bspw. Pfefferspray gegen Zuschauer in Fanblöcken oder Personengruppen im Umfeld der Stadien eingesetzt wird und die Schädigung auch unbeteiligter Personen in Kauf genommen wird. Wenn Beamte in Zukunft anstatt Pfefferspray nunmehr als Distanzwaffe Elektro- Taser an die Hand bekommen, mag man sich die Szenarien gar nicht erst ausmalen. Bei der Anzahl an Menschen im Stadionumfeld oder im Block kann ein kontrollierter Einsatz von Tasern nicht garantiert werden und darüber hinaus nicht ausgeschlossen werden, dass man auch als unbeteiligte Person Opfer vom Taser- Einsatz wird.